PREIS-HIT: Großzügige 2-Zimmerwohnung mit Balkon direkt neben Kurpark ab sofort zu kaufen

6150 Steinach am Brenner

Beschreibung

RENTABLES Investment: Hochwertig eingerichtete, sonnige 2-Zimmerwohnung mit überdachtem Balkon und bester Infrastruktur zu kaufen

Zum Kauf steht diese  gepflegte ca. 70 m² große 2-Zimmerwohnung in der Brennerstraße 78 in Steinach am Brenner. Neben einem ca. 12 m² großem, sonnigen Balkon und einem schönen Ausblick überzeugt diese Wohnung durch eine gute Raumaufteilung und einer TOP-Lage.

Lagebeschreibung: Die Marktgemeinde Steinach am Brenner auf knapp 1.050 Höhenmetern liegt 26 km südlich der Landeshauptstadt Innsbruck und ist einer der Hauptorte in der Ferienregion Wipptal.  Die Gemeinde verfügt über ein beheiztes Freischwimmbad, öffentlich zugängliche Hallenbäder, eine Eishalle, Fußball-/Tennisanlagen, einen Schießstand, und ein sehr modernes Skigebiet. Geprägt von der Ski- und Freizeitarena Bergeralm, dem einzigen Skigebiet im nördlichen Wipptal. Zahlreiche Wanderwege, Almen und Berghütten sind in der Umgebung.

In Fußläufiger Nähe zum Kaufobjekt befinden sich Bushaltestelle (ca. 2 Fußminuten), Einkaufsmöglichkeiten (direkt vor Wohnhaus), ärztliche Nahversorgung (ca. 3 Fußminuten), Restaurants (ca. 1 Fußminute), Bank (ca. 3 Fußminuten), Sportplatz (ca. 2 Fußminuten) uvm. Tolle Freizeitmöglichkeiten wie der Kurpark , Ski- und Freizeit-Arena, Tunnelwelten, Größter Indoor-Holzspielplatz beim JUFA etc. sind fußläufig erreichbar. 

 

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

- Lage: Brennerstraße 78, 6150 Steinach am Brenner

- Baujahr: ca. 1995

- 3.OG (mit Lift)

- Wohnnutzfläche: ca. 69,95 m² 

- Balkon: 11,94 m²

- 2 Zimmer (ursprünglich als 3 Zimmer geplant)

- hochwertiges Badezimmer mit separater Dusche, Badewanne und Doppelwaschbecken

- moderne Einbauküche 

- Böden: Marmorfliesen im Bad, Parkett

- Zentralheizung (Fernwärme)  

- Betriebskosten (inkl. Tiefgaragenabstellplatz etc.) ca. EUR 243,12

- inkl. Kellerabteil

Gesamtkaufpreis: EUR 120.000,-

Tiefgaragenabstellplatz: EUR 12.000,- 

 

Die Wohnung wird mit verbüchertem Wohnrecht für den aktuellen Bewohner (geb.1954) verkauft und ist daher nicht geeignet für Eigennutzer und auch nicht zur Vermietung. Die Betriebskosten für die Wohnung und den Tiefgaragenabstellplatz trägt der Bewohner! Die Rücklagen (aktuell ca. EUR 70,-/ Monat) müssen vom Eigentümer übernommen werden.

Wichtige INFO: Der Wohnrechtberechtigte ist nicht dazu berechtigt die Wohnung bzw. Teile davon zu vermieten. Sollte der Wohnrechtberechtigte infolge Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage sein, die Wohnung selbst zu bewohnen und der Hautwohnsitz abgemeldet werden, erlischt das Wohnungsgebrauchsrecht. 

 

Was ist ein Wohnrecht

Ein Wohnrecht in Österreich erlaubt es einer Person, eine Wohnung oder ein Haus zu nutzen, ohne Eigentümer des Objekts zu sein. Wenn das Wohnrecht ausläuft oder die Person auszieht, steht das Objekt dem Eigentümer ohne Lasten zur Verfügung. Das Wohnrecht kann NICHT weitergegeben oder vererbt werden.

 

Nebenkosten vom Gesamtkaufpreis (angeführter Kaufpreis + Wert des Wohnungsgebrauchsrechts): 

Grunderwerbssteuer: 3,5%
Eintragungsgebühr: 1,1%
Vertragserrichtung
Maklerprovision: 3% + Ust.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir unserer Nachweispflicht nachkommen müssen und wir Anfragen nur unter Angabe der vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, Email) beantworten können.

 

 

Ihre Ansprechperson:

Stephanie Eisenkölbl, MSc.

SAGENTUS Immobilien

Tel: +43(0)678-1254029

eisenkoelbl@sagentus.at

www.sagentus.at

 

Dieses Angebot bieten wir Ihnen im Auftrag der Eigentümerseite unverbindlich und freibleibend an. Allfällige Änderungen, Irrtümer, Satzund Druckfehler vorbehalten. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert und beruhen auf Angaben und Informationen Dritter. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Wir weisen im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Angebot auf ein bestehendes wirtschaftliches und familiäres Naheverhältnis zwischen Abgeber und Vermittlungsunternehmen hin. Das Vermittlungsunternehmen ist auch mit der Vermittlung von anderen Objekten des Abgebers beauftragt.  

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

 

Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

Lageplan